BGH entscheidet über Schufa-Transparenz: Wie viel Offenlegung ist Pflicht?
Emilia SchmittBGH entscheidet über Schufa-Transparenz: Wie viel Offenlegung ist Pflicht?
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe steht vor einer richtungsweisenden Entscheidung in einem Datenschutzverfahren. Das Gericht muss klären, ob die aktuellen Auskünfte der Schufa über die Bonitätsbewertung den Transparenzanforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) genügen. Das Urteil könnte maßgeblich bestimmen, wie viel Verbraucherinnen und Verbraucher künftig über die Logik hinter ihren finanziellen Bewertungen erfahren.
Fünf Kläger haben gegen die Schufa geklagt, da das Unternehmen ihrer Ansicht nach nicht ausreichend offenlegt, wie Kredit-Scores berechnet werden. Sie fordern detailliertere Einblicke in die Faktoren und Gewichtungen, die ihre Bewertungen beeinflussen. Das Oberlandesgericht Dresden gab den Klägern bereits recht und urteilte, dass die Schufa die gesetzlichen Transparenzvorgaben nicht erfüllt.
Die Schufa hingegen betont, dass ihre aktuellen Praktiken rechtmäßig seien. Im März 2023 führte das Unternehmen ein neues Scoring-Modell ein, das auf einer standardisierten Skala von 100 bis 999 basiert und zwölf definierte Kriterien umfasst. Damit löste es ein älteres, komplexeres System ab und sollte die Nachvollziehbarkeit verbessern.
Die BGH-Entscheidung wird künftige Transparenzpflichten bei automatisierten Entscheidungsverfahren nach der DSGVO prägen. Unabhängig davon verschärfen neue Datenschutzregeln ab November 2026 die Anforderungen an „materielle Scoring-Systeme“. Die vollständige Umsetzung des überarbeiteten Rahmens ist bis Ende 2028 vorgesehen.
Das Urteil wird zeigen, ob die Schufa mehr über ihre Bewertungslogik offenlegen muss. Zudem setzt es einen Präzedenzfall dafür, wie transparent algorithmische Bewertungen in allen Branchen sein müssen. Der Fall unterstreicht die wachsende Forderung nach Rechenschaftspflicht bei datenbasierten Entscheidungsprozessen.






