Bewährungsstrafen in Berliner Bestechungsfall um 85 Millionen Euro
Maximilian KrauseBewährungsstrafen in Berliner Bestechungsfall um 85 Millionen Euro
Ein Berliner Gericht hat in einem langjährigen Bestechungsfall, der einen Krankenversicherungsträger und eine Ärztevereinigung betrifft, Bewährungsstrafen verhängt. Bei dem mutmaßlichen Betrug wurden Daten manipuliert, um über ein Jahrzehnt hinweg höhere Zahlungen in Höhe von rund 85 Millionen Euro zu erschleichen. Zwei Männer wurden verurteilt, ein dritter Angeklagter wurde von allen Vorwürfen freigesprochen.
Im Mittelpunkt des Verfahrens standen illegale Absprachen zwischen einem 62-jährigen ehemaligen Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV Berlin) und einem 46-jährigen Versicherungsmitarbeiter. Die Staatsanwaltschaft warf den beiden vor, gemeinsam Akten gefälscht zu haben, um dem Krankenkassenfonds überhöhte Zuweisungen zu erschleichen.
Der ehemalige KV-Vorstand gab zu, von den Mitangeklagten Datenträger erhalten zu haben. Anschließend genehmigte er Änderungen in den Unterlagen, die die betrügerischen Zahlungen ermöglichten. Die Ermittler konzentrierten sich auf manipulierte Daten aus dem Jahr 2015, während frühere Vorwürfe aus dem Jahr 2014 vor Gericht nicht bewiesen werden konnten.
Der ältere Angeklagte bezeichnete das Vorgehen als eine "willkommene Gelegenheit", die Finanzen der KV Berlin aufzubessern und gleichzeitig der Krankenkasse zu helfen. Der jüngere Mitarbeiter sah darin hingegen eine Chance, seine Karriere voranzutreiben. Beide Männer wurden wegen Bestechungsdelikten verurteilt.
Das Gericht verhängte gegen den ehemaligen KV-Vorstand eine zehnmonatige Bewährungsstrafe. Der Versicherungsmitarbeiter musste ein Bußgeld von 15.000 Euro zahlen. Ein dritter Angeklagter, ein weiterer Krankenkassenmitarbeiter, wurde mangels Beweisen freigesprochen.
Die Staatsanwaltschaft hatte schärfere Strafen gefordert, darunter Bewährungsstrafen von bis zu einem Jahr und neun Monaten. Zudem sollte die KV Berlin eine Einziehung in Höhe von 250.000 Euro zahlen. Die Richter setzten jedoch mildere Strafen an als beantragt.
Das Urteil beendet einen Fall, der Schwächen in der Aufsicht zwischen Krankenkassen und Ärzteverbänden offenlegte. Die beiden Verurteilten entgingen zwar einer Haftstrafe, müssen aber mit finanziellen Sanktionen und beruflichen Konsequenzen leben. Die Entscheidung des Gerichts fällt damit weniger hart aus, als es die Staatsanwaltschaft gefordert hatte.






