Apothekerin verliert 400 Euro nach Streit mit Krankenkasse über Palexia-Rezept
Luisa LangeApothekerin verliert 400 Euro nach Streit mit Krankenkasse über Palexia-Rezept
Eine Apothekeninhaberin in Deutschland steht vor einem finanziellen Verlust von fast 400 Euro nach einem Streit mit einer Krankenkasse über ein Rezept. Der Fall entstand, als eine Patientin 380 Euro für 50 Tabletten des Schmerzmittels Palexia (250 mg) zahlen musste – bedingt durch eine Senkung des festen Erstattungssatzes. Die Krankenkasse IKK classic weigerte sich, die Mehrkosten zu übernehmen, da auf dem Rezept das "Aut-idem"-Feld angekreuzt war.
Das Problem begann, als die Patientin statt eines günstigeren Generikums das teurere Markenpräparat Palexia erhielt. Weil das "Aut-idem"-Feld markiert war, musste die Apothekerin das exakt verordnete Medikament abgeben. Die Krankenkasse argumentierte später, das Rezept hätte eine Substitution ermöglichen müssen – die Apotheke blieb auf den Zusatzkosten sitzen.
Der feste Erstattungssatz für Palexia war im Laufe des Jahres 2023 schrittweise gesunken: von etwa 100 Prozent im Januar auf unter 80 Prozent im Dezember. Diese Anpassung ergab sich aus Preisverhandlungen im Rahmen des deutschen AMNOG-Systems sowie neuen Rabattverträgen. Im Juli 2023 kam es zu weiteren Verwerfungen, als ein negativer Referenzpreis eingeführt wurde, was zu Verwirrung bei den Erstattungsregelungen führte. Viele Apotheken sehen sich nun unerwarteten Rückforderungen ausgesetzt – also der Aufforderung, bereits erhaltene Gelder zurückzuzahlen –, weil die Vorschriften unklar sind.
Die Apothekerin Isabel Sewerin erhielt von der IKK classic eine Rückforderungsanforderung über fast 400 Euro. Sie legte Widerspruch ein, der jedoch abgelehnt wurde. Der Deutsche Apothekerverband bestätigte, dass die Krankenkasse nicht verpflichtet sei, die Mehrkosten zu tragen, da für das Medikament kein Rabattvertrag bestehe. Der behandelnde Arzt hätte das Problem vermeiden können, indem er das "Aut-idem"-Feld nicht angekreuzt und damit eine Substitution ermöglicht hätte – was die korrekte Abrechnung sichergestellt hätte.
Dies ist nicht die einzige finanzielle Belastung für die Apotheke, die etwa 7.000 Einwohner der Region versorgt. Sewerin hat zudem mit zwei Fällen gefälschter Rezepte zu kämpfen, die ihr zusätzliche Verluste von 500 Euro beschert haben.
Die Apotheke muss nun die 380 Euro selbst tragen, da der Widerspruch endgültig abgelehnt wurde. Der Fall zeigt die anhaltenden Herausforderungen für Apotheken angesichts der sich wandelnden Erstattungsregeln in Deutschland. Ohne klarere Richtlinien oder Anpassungen bei den Rezeptvorgaben könnten ähnliche Streitfälle weiterhin kleine Betriebe belasten.






