19 June 2026, 02:05

AfD bleibt unter Beobachtung: Gericht bestätigt Verfassungsschutz-Einstufung als "Verdachtsfall"

Verwaltungsgericht Wiesbaden best├Ątigt Einstufung der AfD Hessen als rechtsextremistischer Verdachtsfall

AfD bleibt unter Beobachtung: Gericht bestätigt Verfassungsschutz-Einstufung als "Verdachtsfall"

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat entschieden, dass die AfD als „Verdachtsfall“ für eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz eingestuft werden darf. Mit dem Urteil können die Behörden die Partei unter den geltenden verfassungsrechtlichen Bestimmungen überwachen. Die Entscheidung folgt auf eine Klage des hessischen Landesverbands der AfD.

Am Mittwoch bestätigte das Gericht, dass das hessische Innenministerium seine Überwachung der Alternative für Deutschland (AfD) im Jahr 2022 nicht öffentlich gemacht hatte. Die Richter sahen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die Partei gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung Deutschlands arbeite. Zudem verwiesen sie auf diskriminierende Praktiken der AfD gegenüber Bürgern mit und ohne Migrationshintergrund.

Das Gericht stellte fest, dass die Partei ein „völkisches Volksverständnis“ vertritt. Zudem ziele sie auf die Menschenwürde von Ausländern, insbesondere von Asylsuchenden, ab, indem sie diese als ethnisch „fremd“ brandmarkt. Darüber hinaus hoben die Richter hervor, dass die AfD das öffentliche Vertrauen in die demokratischen Institutionen Deutschlands untergraben wolle.

Ein früherer Eilantrag des hessischen AfD-Landesverbands war bereits im September 2025 abgelehnt worden. Das aktuelle Urteil bestätigt nun erneut die rechtliche Grundlage für die fortgesetzte Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz.

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Die Entscheidung ermöglicht die weitere Überwachung der AfD als mutmaßliche Gefahr für die Demokratie. Die Feststellungen des Gerichts unterstreichen die Bedenken hinsichtlich der migrationspolitischen Haltung der Partei und ihrer Auswirkungen auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Behörden werden die Beobachtung im Rahmen der bestehenden Rechtsgrundlagen fortsetzen.

Quelle