19 June 2026, 00:06

A39-Ausbau zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt vorerst blockiert

Verzögerung bei der A39-Erweiterung: Wichtiges Gerichtsurteil steht bevor

A39-Ausbau zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt vorerst blockiert

Ausbau der A39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg durch Klagen gestoppt

Der Ausbau der Autobahn A39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg liegt aufgrund rechtlicher Herausforderungen auf Eis. Geplant ist unter anderem eine neue Raststätte, Tappenbecker Moor, zwischen dem Autobahnkreuz Weyhausen und der geplanten Anschlussstelle Ehra. Doch das Projekt verzögert sich weiter, während die gerichtlichen Verfahren andauern.

2019 hatte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für diesen Abschnitt der Autobahn eingereicht. Der Fall nahm mehrfach eine neue Wendung, darunter ein Urteil zugunsten des BUND im Jahr 2020. Dies führte im Dezember desselben Jahres zu einer Ergänzung und Nachbesserung des Verfahrens.

2024 reichte der BUND eine weitere Klage ein, die noch nicht entschieden ist. Die mündliche Verhandlung wurde vom 13. Mai auf den 23. Juni verlegt. Eine Entscheidung wird nun für diesen Dienstag erwartet – sie könnte darüber entscheiden, ob die Bauarbeiten in den Abschnitten Wolfsburg und Gifhorn vorankommen können.

Auf der Website der Autobahn GmbH ist der Planfeststellungsbeschluss für den südlichen Abschnitt derzeit als „nicht vollziehbar“ ausgewiesen. Fertiggestellt soll die A39 einmal Lüneburg, Wolfsburg, Helmstedt, Wolfenbüttel, Braunschweig und Salzgitter verbinden, bevor sie in die A7 mündet. Der südliche Abschnitt führt von Wolfsburg bis Ehra im Norden des Landkreises Gifhorn.

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Das anstehende Urteil des Gerichts wird über die nächsten Schritte beim Ausbau der Autobahn entscheiden. Bei einer Genehmigung könnten die Bauarbeiten in zentralen Abschnitten beginnen. Die Entscheidung wird auch Auswirkungen auf die Pläne für die Raststätte Tappenbecker Moor und die gesamte Trasse der A39 haben.

Quelle