75-Euro-Energiebeihilfe: Kasseler Sozialhilfe-Empfänger verlieren vor Gericht
Emilia SchmittJobcenter kann Kassels einmalige Energiezahlung gegen das Bürgergeld aufrechnen - 75-Euro-Energiebeihilfe: Kasseler Sozialhilfe-Empfänger verlieren vor Gericht
Eine einmalige Energiebeihilfe von 75 Euro, die 2022 an die Bewohner Kassels ausgezahlt wurde, hat eine juristische Auseinandersetzung über Sozialleistungen ausgelöst. Die Zahlung, die die steigenden Energiekosten infolge des russischen Krieges in der Ukraine abfedern sollte, wurde später vom Bundessozialgericht als Einkommen gewertet. Diese Entscheidung beeinflusst, wie solche Subventionen künftig mit dem deutschen Grundsicherungssystem verrechnet werden.
Die Stadt Kassel hatte die 75-Euro-Hilfe an alle Einwohner ausgegeben, um sie bei explodierenden Energiekosten zu entlasten. Das örtliche Jobcenter stufte die Zahlung jedoch als Einkommen ein und kürzte daraufhin im Folgemonat die Sozialleistungen für die Empfänger. Sechs Betroffene klagten gegen diese Praxis.
Das Landessozialgericht Darmstadt gab den Klägern zunächst recht. Doch das Bundessozialgericht hob dieses Urteil auf und begründete dies damit, dass Energiekosten bereits im Regelbedarf der Grundsicherung enthalten seien. Stromkosten würden demnach über die Standardleistung abgedeckt, während Heizkosten separat vom Jobcenter unterstützt würden.
Das Urteil fällt in eine Phase, in der der Bundestag kürzlich beschlossen hat, das bestehende Bürgergeld durch ein neues, universelles Sozialmodell zu ersetzen. Bisher gibt es jedoch keine Angaben dazu, wie künftige Energiebeihilfen in dem neuen System behandelt werden sollen.
Die Entscheidung des Gerichts bedeutet, dass die Kassel-Hilfe nun von den Sozialleistungen abgezogen wird. Empfänger, die die 75 Euro erhielten, sahen ihre Bezüge im Folgemonat gekürzt. Das Urteil schafft damit einen Präzedenzfall dafür, wie ähnliche Einmalzahlungen künftig in die Berechnung von Sozialleistungen einfließen könnten.